Unterschied zu den Parteien:
- Die Parteifreien haben bei ihren Entscheidungen keine ideologischen Zwänge oder parteipolitische Vorgaben zu beachten.
- Sie treffen ihre Entscheidungen ausschließlich sach-, personen- und ortsbezogen im Interesse des Gemeinwohles.
- Für die Parteifreien stellt die kommunale Selbstverwaltung die Grundlage der Demokratie dar. Sie sind der örtlichen Gemeinschaft und nicht dem Interesse von Einzelpersonen oder Gruppen verpflichtet.
- Die Parteifreien kennen keine hierarchischen Strukturen. Der Kreisverband der Parteifreie/ÜWG bietet Informations- und Organisationshilfen bei der Bewältigung örtlicher Probleme.
Vorteile gegenüber Parteien:
- Die Parteifreien konzentrieren sich ausschließlich auf die Aufgaben ihrer Gemeinden und Landkreise
- Die Ortsverbände der Parteifreien sind selbständige, örtliche Organisationen und keine nachgeordneten Gliederungen des Kreisverbandes.
- Die Kandidaten der Parteifreien können als Persönlichkeiten auch von den Mitgliedern der politischen Parteien gewählt werden, da sie nicht in der ideologischen oder parteipolitischen Konkurrenz stehen.
- Selbstverwaltung bedeutet für Parteifreie die Übernahme der Mitverantwortung bei der Gestaltung der örtlichen Lebensverhältnisse. Sie bietet ihnen kein Sprungbrett für bezahlte oder höhere Ämter.
- Parteifreie Mitglieder entscheiden bei den Landtags-. Bundestags- und Europawahlen frei und unabhängig. Sie sind auf keinen „eigenen“ Abgeordneten festgelegt, sondern können sich nach demokratischen Spielregeln mit ihren Anliegen an je des Parlamentsmitglied wenden.
Herausforderungen gegenüber Parteien:
- Die Parteifreien können auf keine Werbefinanzierung aus Steuermitteln zurückgreifen, wie dies bei Parteien durch das Parteiengesetz möglich ist.
- Die Parteifreien stoßen auf kein permanentes Medieninteresse, da die tägliche kommunale Praxis ist in der Regel hierfür nur bedingt geeignet ist. Die politischen Parteien und ihre Vertreter dagegen erscheinen allgegenwärtig, denn immer ist eine Parlamentswahl absehbar, steht ein Gesetzesvorhaben zur Diskussion.
- Für Informations- und Wahlkampfveranstaltungen der Parteifreien stehen nur die ersparten Eigenmittel zur Verfügung. Die Unterstützung durch Abgeordnete oder Minister scheidet bei Veranstaltungen oder durch Presseberichte, vor Wahlen oder im permanent betriebenen Wahlkampf aus.